FAQ – Häufig gestellte Fragen

Gerne beantworten wir auch Ihre weiteren Fragen – hier aber schon einmal eine Übersicht der Fragen, die uns häufig gestellt werden.

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Was bedeutet Entlastungsbetrag bzw. Guthaben?

Im elften Buch des Sozialgesetzbuches (§ 45 b SGB XI) ist festgeschrieben, dass alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1 Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich haben. Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Sachleistung, die nicht auf das Pflegegeld oder andere Leistungen angerechnet wird. Die Höhe des Entlastungsbetrages ist für alle Pflegegrade gleich. Nicht genutzte Entlastungsleistungsbeträge eines Monats können angespart werden und summieren sich bei der Pflegekasse. Diese können später vollumfänglich genutzt werden. Der Anspruch auf nicht genutzte Beträge verfällt erst zum 30. Juni des Folgejahres.

Wieviel Stunden Unterstützung kann ich pro Monat mit meinem Entlastungsbudget bekommen?

Mit den 131 € Entlastungsbetrag stellen wir Ihnen 3 Stunden Haushaltshilfe pro Monat zur Verfügung. Sollte sich bei Ihnen bereits ein Guthaben bei der Pflegekasse angesammelt haben, kann dies dementsprechend für weitere Stunden eingesetzt werden. Zudem gibt es noch zusätzliche Abrechnungsmöglichkeiten, hier beraten wir Sie gerne.

Wie erfahre ich die Höhe meines Guthabens?

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Pflegekasse um Auskunft zur Höhe Ihres aktuellen Guthabens zu bitten. Wir unterstützen Sie dabei gerne.

Bekomme ich eine Rechnung von Ihnen?

Gesetzlich Versicherte bekommen keine Rechnung von uns, wir senden die Rechnung direkt an die Pflegekasse oder Krankenkasse. Bei Privatversicherten ist es wie bei Arztrechnungen: Sie erhalten von uns die Rechnung zur Weiterleitung.

Darf jede Firma diese Art von Dienstleistung erbringen und über die Pflegekasse abrechnen?

Nein. Die zuständige Behörde zertifiziert entsprechende Anbieter. Für diese Zertifizierung muss ein Anbieter ein entsprechendes Konzept vorlegen. Dazu gehört die Beschäftigung mindestens einer fachlichen Leitung sowie die entsprechende Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Weitere Informationen speziell für Niedersachsen finden Sie hier: Angebote zur Unterstützung im Alltag nach dem SGB XI

Wie dokumentieren Sie die geleisteten Stunden und die gefahrenen Kilometer?

Jede Unterstützungszeit wird auf einem Leistungsnachweis dokumentiert und von Ihnen unterzeichnet. So haben Sie immer vollständige Transparenz über die geleisteten Stunden und den Verbrauch Ihres persönlichen Budgets bei der Pflegekasse.

Gibt es eine Vertragsbindung?

Nein. Unsere Kunden sind nicht vertraglich gebunden. Für die reibungslose Abwicklung unterzeichnen Sie lediglich eine Abtretungserklärung, aber keinen Vertrag. Das bedeutet, Sie können auf Wunsch jederzeit die Zusammenarbeit mit uns beenden.

Macht die Kombination Pflegedienst und Alltagshilfe Sinn?

Definitiv! Meist versorgt Sie der Pflegedienst ambulant medizinisch, Arbeiten im Haushalt bleiben jedoch liegen. Wir sind pflegerisch überhaupt nicht tätig, dafür übernehmen wir gerne die Dinge, die ansonsten im Haushalt liegen bleiben würden. Somit ergänzen sich beide Bereiche perfekt.

Arbeiten Sie mit geschultem Personal?

Ja, unsere Alltagshelferinnen sind mindestens zum Pflegehelfer nach § 45 b und c SGB XI qualifiziert. Damit stellen wir eine qualitativ hochwertige Betreuung sicher.

Kommt immer dieselbe Fee?

Ja. Es kommt immer dieselbe Fee zu einer festen Zeit, die Sie miteinander vereinbart haben. Oft sind wir der erste Dienst, der in Ihren privaten Räumen unterstützend tätig wird, und wir wissen, dass es nicht leicht ist, fremde Menschen ins eigene Heim zu lassen. Darum ist es unser Ziel, dass Sie mit Ihrer Fee ein stabiles und dauerhaftes Vertrauensverhältnis aufbauen können.

Was passiert, wenn die Helferin ausfällt?

Bei einer geplanten Abwesenheit der Helferin wird im Vorfeld mit Ihnen besprochen, ob es zu einer Vertretungsregelung kommen soll. Auch bei längeren Ausfallzeiten kommt eine Vertretung zum Einsatz, wenn Sie es wünschen.

Über uns

Meine Haushaltsfee GmbH wird geführt von zwei erfahrenen Gebäudereinigermeistern. Wir haben uns zusammen­geschlossen um Menschen im Haushalt kompetent zu unterstützen.

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  • Kopernikusstrasse 32
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